Meldeamt
Aufenthaltserlaubnisse
Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist das Ausländeramt des Landkreises Wesermarsch, Poggenburger Str. 15,
26919 Brake, Tel.: 0 44 01 - 92 70, zuständig.
Aufenthaltsrecht für Ausländer/innen
Das Zuwanderungsgesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 verabschiedet und ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Kernstück des Zuwanderungsgesetzes ist das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG).
Ausländerinnen und Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich
eines Aufenthaltstitels. Von der Aufenthaltstitelpflicht gibt es Befreiungen und Ausnahmen. Insbesondere werden für
EU-Staatsangehörige seit dem 01.01.2005 keine Aufenthaltserlaubnisse mehr ausgestellt und verlängert. Stattdessen erfolgt
nach Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung von Amts wegen die Ausstellung einer Bescheinigung über das bestehende
Aufenthaltsrecht.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Meldeamtes zur Verfügung.


