Meldeamt
Kinderreisepässe
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass. Der frühere Kinderausweis
wird nicht mehr ausgestellt.
Beantragung
Der Antrag wird im Meldeamt aufgenommen.
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich den Antrag stellt und vom anderen Elternteil
eine Vollmacht und den Ausweis, zur Überprüfung der Unterschrift, vorlegt. Die Vollmacht kann von Ihnen formlos ausgestellt werden;
Sie können aber auch den angebotenen Vordruck nutzen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.
Beides stellt das Amtsgericht aus.
Wichtiger Hinweis
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder persönich bei der Beantragung anwesend sein, da sie den Pass unterschreiben müssen.
Bearbeitungsdauer/Abholung:
Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gültigkeit
Kinderausweise behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinderreisepässe werden für 6 Jahre ausgestellt. Sie können verlängert werden, die Gültigkeitsdauer ist aber immer auf
das 12. Lebensjahr beschränkt.
Verlängerung
Die Verlängerung eines Kinderausweises ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr möglich. Es muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein
neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA
Der Kinderreisepass berechtigt nur dann zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Ist der Kinderreisepass dagegen zwar vor dem 26.10.2006 ausgestellt, die Gültigkeit aber nach diesem Stichtag verlängert worden, berechtigt er nicht zur visumfreien Einreise in die USA.
Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit dem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass visumfrei in die
Vereinigten Staaten einzureisen. Für die Ausstellung eines Reisepasses sind die Kinder immer mitzubringen, da bei der Beantragung
die Fingerabdrücke der Kinder aufzunehmen sind.
Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten, dass auch deutsche Staatsangehörige für die visumsfreie Einreise in die USA
- zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sein müssen.
Allgemeiner Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe oder Kinderausweise nicht von allen Staaten anerkannt werden. Vergewissern Sie sich
vor Antritt Ihrer Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen wollen, Kinderreisepässe oder Kinderausweise akzeptieren. Erkundigen
Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder Botschaften Ihres Urlaubslandes oder auf den Internetseiten
des Auswärtigen Amtes.
Änderungen ab 01. November 2007
Kinder werden nicht mehr in den ePass oder im vorläufigen Reisepass eingetragen.
Gebühren
- 13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro für die Verlängerung oder Änderung
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes im Original.
- Alter Kinderausweis (soweit vorhanden).
- Zustimmungserklärung und die Personalausweise beider Elternteile.
- Einen rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht nur von einem Elternteil ausgeübt wird.
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes im Format 45 mm x 35 mm; beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- Körpergröße und Augenfarbe
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